Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestä­tigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

§ 2 Angebote, Bestellungen

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Lei­stungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

 

§ 3 Preise, Zahlung

Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ab Werk einschließlich normaler Verpackung. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Grundsätzlich werden Wechsel nicht akzeptiert. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, berechnet. Unbeschadet unserer sonstigen Rechte sind wir befugt, Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu ver­langen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen uns bestehende Forderungen an Dritte abzutreten.

Bei Neukunden erfolgt grundsätzlich Lieferung gegen Vorauskasse.

 

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf ihn über.

 

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser  Ver­schulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über. Erfolgt die Lieferung „frei Haus“ geht die Gefahr erst mit der vollständigen Übergabe an den Käufer über.

 

§ 6 Gewährleistung

Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang unverzüglich auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Ver­wendungszweck zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur be­rücksichtigt, wenn sie bei erkennbaren Mängeln innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln acht Tage nach ihrer Entdeckung, schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Ver­tragspartner zu und sind nicht abtretbar.

 

§7 Schadensersatz

Ein Schadensersatzanspruch gegen uns aus jeglichem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware unser Eigentum.

Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfän­dungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen  tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn wi­derruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflich­tungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfän­dungen, wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Ware durch uns ist stets als Rücktritt vom Vertrag gem. §11 Verbraucherkreditgesetz anzusehen.

 

§9 Datenschutz

Wir sind jederzeit berechtigt, alle Daten, die uns im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung

bekannt werden, elektronisch zu speichern, weiterzuverarbeiten und an Dritte weiterzugeben, soweit dies rechtlich möglich und zulässig ist.

 

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Bocholt oder nach unserer Wahl sein all­gemeiner Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonsti­gen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

Druckversion | Sitemap
© Darius Tomczak